Wieviel Beteiligung ist notwendig, um betriebliche Missstände anzupacken?

Jetzt könnte man natürlich einwenden: Lohnt es sich wirklich über 90 Minuten Kleingruppeninterviews mit maximal sechs Mitarbeiter/-innen durchzuführen? Damit sind ja maximal vier Kleingruppeninterviews pro Tag möglich. D.h. mit einem Beratertag sind maximal 24 Mitarbeiter/-innen involviert. Wären nicht auch Gruppengrößen von neun Personen möglich? Dann würden pro Beratertag 36 Mitarbeiter/-innen von diesem Vorgehen erfasst werden.

Unsere klare Antwort, aufgrund unserer – auch gerade der aktuellen Erfahrung: Es lohnt sich unbedingt, die Gruppen klein zu halten. Gerade der Effekt, dass über 90 Minuten hinweg diese kleine überschaubare Gruppe von Mitarbeitern/-innen zum Zug kommt, ihnen wirklich zugehört wird, stellt schon einen ersten positiven Effekt auf die Wahrnehmung der Missstände durch die Mitarbeiter/-innen dar. Häufig besteht bei Mitarbeiter/-innen die Meinung, dass die Missstände vom Management überhaupt nicht wahrgenommen würden oder verdrängt werden.

Unsere Erfahrung: Wenn die Ergebnisse der Arbeitssituationsanalyse den Mitarbeiter/-innen vorgestellt werden, ist die Begeisterung recht hoch. Schwierig ist dazu die Arbeit im Vorfeld, wenn wir das Vorgehen, den Arbeitsstil usw. ankündigen und erklären.

Hier bewährt es sich, den Betriebs-/Personalrat bereits in der Projektentwicklung intensiv zu beteiligen und nach der Ankündigung die Arbeitssituationsanalysen möglichst unmittelbar zu starten. Die Mundpropaganda nach den ersten Interviewrunden tut dann das ihrige. Was nicht vergessen werden darf: Die Möglichkeit individuelle anonymisierte Stellungnahmen über (elektronische) Briefkästen, direkte Ansprache der Berater/-innen vor Ort, telefonisch und per E-Mail abgeben zu können. Erfahren hier die Mitarbeiter/-innen, dass die absolute der Anonymität der Beiträge gewahrt wird, entwickelt sich ein Sog auf die Teilnahme an den noch zur Verfügung stehenden Terminen der Arbeitssituationsanalysen.

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